

Mehr Sicherheit für Ihre Immobilie
Sie wollen den Einbruchschutz Ihrer Immobilie erhöhen? Die KfW unterstützt Sie gern dabei, Ihr Zuhause mit umfassenden Maßnahmen sicherer zu machen. Nutzen Sie dazu einen zinsgünstigen Kredit bis 50.000 Euro.
Investitionen in Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch in Bestandsbauten stehen derzeit nur als Kreditvariante im Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)“ zur Verfügung.
Alarmanlagen, auch Einbruch- oder Überfallmeldeanlagen genannt, sind eine gute Ergänzung zu mechanischen Sicherungen. Alarmanlagen verhindern keinen Einbruch – jedoch erhöht sich das Risiko für Einbrecher, entdeckt zu werden. Durch Ton- und Lichtsignale machen sie auf Einbrecher aufmerksam und dienen somit vor allem der Abschreckung. Der Alarm wird entweder durch Bewegungsmelder oder Magnetkontakten an Fenstern und Türen ausgelöst.
Die KfW fördert beispielsweise
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den Einbau neuer einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren,
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den Einbau oder die Aufarbeitung von Fenstern,
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den Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden sowie den Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon und Terrassentüren (z. B. Fensterstangenschlösser, Bandseitensicherungen),
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den Einbau von Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung (Anforderungen nach DIN EN 50 131, Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser sind erfüllt)
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den Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion (Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 sind erfüllt, die Einbruchmeldefunktion weist keine Abweichung von der vorgenannten Norm auf, bei der Scharf- und Unscharfschaltung wird die Zwangsläufigkeit von der vorgenannten Norm eingehalten.)
Welchen Einbruchschutz empfiehlt die Polizei?
Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sind nach DIN EN 50 131-1 bzw. DIN VDE 0833, Teil 1 und 3, mindestens Grad 2, zu projektieren und zu errichten. Einbruchmeldeanlagen sollten nur durch Fachunternehmen eingebaut werden, die auf den Errichternachweisen der Landeskriminalämter für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen benannt sind.
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der KfW-Förderbank (Link):
Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) | KfW